Sie passieren schnell und keiner bemerkt sie: Fehler im Arbeitszeugnis.

Bei der Untersuchung von 1000 Arbeitszeugnissen wies jedes zweite Zeugnis gravierende Mängel auf. Besonders unvorteilhaft daran ist, dass der Leser (z.B. ein Personaler, der Leser eine Einstellung entscheidet) nicht immer sicher sein kann, ob sich dahinter ein Versehen des Ausstellers oder eine absichtliche Abwertung verbirgt.

Platz 10

Mängel nicht beseitigt: nachlässiger Bewerber

Wer sich in ungekündigter Stellung erfolgreich neu bewirbt, misst seinem Zeugnis keine entscheidende Bedeutung zu. Die Quittung kommt erst bei der nächsten Neubewerbung  dann können unvorteilhafte Zeugnisausagen zu einem echten Problem werden. In aller Regel ist es da aber zu spät; nach gültiger Rechtssprechung ist dem ehemaligen Arbeitgeber nach Monaten oder sogar Jahren nicht mehr zuzumuten, sich noch einmal mit dem Sachverhalt zu befassen. Und so bleibt das Zeugnis was es ist: eine Karrierebremse mit Langzeitwirkung.