Pünktlichkeit im Arbeitszeugnis

Gerichtsurteile zur Pünktlichkeit im Arbeitszeugnis:

Pünktlichkeit im Arbeitszeugnis (1 Urteil)

In der Zeugnispassage "Wir haben Frau S in dieser Zeit als ehrliche, zuverlässige und pünktliche Mitarbeiterin kennengelernt. Frau S bewies im Umgang mit Kunden Verhandlungsgeschick und gute Umgangsformen. Die ihr übertragenen Arbeiten führte Frau S zu unserer vollen Zufriedenheit aus" bedeutet "pünktlich" nicht Überpünktlichkeit im Sinne einer negativen Aussage. Der Arbeitnehmer hat demgemäß keinen Anspruch darauf, daß das Wort "pünktlich" aus dem Zeugnis entfernt wird.
- ArbG Bayreuth 26.11.1991 - 1 Ca 669/91

 
 

WIR SIND PARTNER IM

Mitglied im BVMW
Bundesverband
mittelständische Wirtschaft
MEHR ÜBER UNS

Referenzen

DAS SAGEN UNSERE KUNDEN
4,9 von 5 auf Grundlage von 4158 Bewertungen
Urteil