Außerdem verraten wir Ihnen:
Viele Arbeitnehmer stehen vor der Aufgabe, sich ihr eigenes qualifiziertes Zeugnis zu schreiben. Dieses soll einerseits wahrheitsgemäß, aber auch mit verständigem Wohlwollen formuliert sein. Die Herausforderung besteht darin, unter Verwendung der lobenden Zeugnissprache ein glaubwürdiges Dokument zu erstellen, das auch einen hohen Informationswert für andere Personalverantwortliche besitzt.
Wir haben für Sie aus unserer knapp 20-jährigen Erfahrung und der Analyse von über 25.000 Arbeitszeugnissen die wichtigsten Punkte zusammengestellt. In unseren über 100 Musterzeugnissen vom Account Manager bis zum Zweiradmechaniker finden Sie viele wertvolle Tipps, was Sie bei der Zeugniserstellung berücksichtigen müssen:
WICHTIG: Bitte beachten Sie zunächst folgenden Hinweis:
Diese Beispielzeugnisse benennen die wesentlichen Auffälligkeiten (gelb markiert),
die in Zeugnissen des ausgewählten Berufes üblicherweise auftreten.
Beim Berühren der gelben Markierung wird automatisch ein Fenster eingeblendet, das die jeweilige Auffälligkeit
erklärt.
Bitte verwenden Sie das Beispielzeugnis daher nicht, um ein eigenes Zeugnis zu formulieren.
Nutzen Sie hierfür bitte den Service "Zeugniserstellung" bzw. "Zeugnisüberarbeitung" oder machen Sie den "Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen".
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer nach § 109 der Gewerbeordnung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Das Zeugnis muss dabei klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
Zudem besteht der berechtigte Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, z. B. beim Wechsel eines Vorgesetzten, wenn sich das Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers ändert oder im Fall einer längeren Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses wie durch Elternzeit oder ein Sabbatical.
Einfaches Arbeitszeugnis: Dieses enthält lediglich die persönlichen Angaben des Arbeitnehmers, Dauer und Art seiner ausgeübten Tätigkeiten sowie den Firmennamen und die Branche des Unternehmens, bewertet aber nicht die Führung und Leistungsbewertung. Aufgrund der geringen Aussagekraft werden einfache Zeugnisse in der Praxis kaum erstellt. Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, kann man davon ausgehen, dass es Leistungsschwächen oder Vorkommnisse gab, die nicht bewertet werden sollen.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Neben Personalien und Dauer der Beschäftigung beinhaltet das qualifizierte Zeugnis eine Beurteilung der Führung und Leistung. Das Dokument bietet eine hohe Aussagekraft durch die ausführliche Bewertung der persönlichen und sozialen Kompetenzen des Zeugnisempfängers.
Die grundsätzliche Herausforderung bei der Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses liegt nun darin, die erbrachte Leistung wahrheitsgemäß und mit verständigem Wohlwollen unter Berücksichtigung der berufstypischen Kernkompetenzen zu formulieren.
Ein sehr gutes Zeugnis wirkt für Laien oft übertrieben, denn offen negative Aussagen treten aufgrund der gesetzlich geforderten Wohlwollenspflicht nur in Ausnahmesituationen (z. B. grobe Fahrlässigkeit) auf. Eine sehr gute Bewertung erfordert daher eine Vielzahl aufwertender Adverbien (immer, sehr, in hohem Maße) und Adjektiven (groß, hoch, äußerst). Die Beurteilung erfolgt dabei über eine Abstufung der positiven Bewertung. Das bekannteste Beispiel für dieses Prinzip ist die Leistungszusammenfassung, die auch über die Gesamtnote des Zeugnisses entscheidet:
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Arbeitszeugnis Noten
Bei der Erstellung berufsspezifischer Arbeitszeugnis Formulierungen betrachtet man zunächst Ihr Profil und die damit verbundenen individuellen Anforderungen. So sollte die Bewertung der Kreativität und des Ideenreichtums in einem Arbeitszeugnis für einen Designer nicht fehlen. Der Leistungsteil eines Buchhalters hingegen sollte Aspekte wie große Genauigkeit und Urteilsvermögen berücksichtigen. Anders ist es wiederum bei einem Projektleiter, für den die termin- und budgetgerechte Projektumsetzung eine besondere Rolle spielt.
Grundsätzlich sollte der Leistungsteil des Arbeitszeugnisses alle Leistungen des Arbeitnehmers individuell bewerten. Die Auslassung eines branchenüblichen Inhalts kann nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.08.2008 ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen. Hier finden Sie mehr dazu, wie man sein Arbeitszeugnis richtig schreibt.
Grundsätzlich hat das Arbeitszeugnis als Urkunde einen hohen Informationswert für den Leser hinsichtlich Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Aufgaben der aktuellen Stelle(n), die erbrachten Leistungen sowie den Grund der Zeugniserteilung und dem ggf. damit verbundenen Ausscheiden. Personaler erkennen aus Kleinigkeiten wie z. B. aus einem fehlenden Bedauern und dem Fehlen eines Abschlussgrundes schnell, ob es sich hier um ein einvernehmliches Ausscheiden aus dem Unternehmen gehandelt hat oder der Arbeitgeber das Zeugnis z. B. nach einem vorhergehenden Vergleichsprozess nur widerwillig unterzeichnet hat. Das Betonen von Erfolgen gleich zu Beginn des Leistungsteils sowie die übertriebene Verwendung von Temporaladverbien und Superlativen erweckt bei Personalern schnell den Verdacht eines Eigenentwurfs. Erfahren Sie hier, wie Personaler Zeugnisse lesen.
Grundsätzlich gilt es, bei der Wahl der Zeugnisformulierungen auch die Dauer des Anstellungsverhältnisses zu berücksichtigen. So werden Zeugnisse, die nur ein Jahr oder weniger andauerten, in der Regel auf einer DIN-A4-Seite dargestellt und heben nur in Ausnahmefällen konkrete Erfolge hervor. Ein zwei- bis dreiseitiges Zeugnis wirkt für so einen knappen Zeitraum unglaubwürdig. Achten Sie auch auf einen vollständigen Leistungsteil (s. o.), der Ihre Leistung branchentypisch bewertet. Dieser sollte frei von strukturellen und stilistischen Fehlern sein, die von Personalern als mangelnde Sorgfalt des Zeugnisempfängers im Umgang mit Dokumenten verstanden werden. Auch Verschlüsselungstechniken wie die Passivierungstechnik, die Ausweichtechnik und die Negationstechnik lassen negative Rückschlüsse über die von Ihnen erbrachte Leistung zu. Hier erfahren Sie mehr über die häufigsten Fehler in Arbeitszeugnissen.
Ein oft erwähntes Missverständnis besteht darin, dass die Zeugnissprache einem Geheimcode entspricht. Das ist so nicht richtig, da Geheimcodes in Arbeitszeugnissen verboten sind und daher in der Praxis kaum noch Verwendung finden. Vielmehr handelt es sich bei der Zeugnissprache um eine positive und stark lobende Sprache. Diese wurde durch die gesetzliche Maßgabe, den Arbeitgeber nicht nur wahrheitsgemäß, sondern mit verständigem Wohlwollen zu bewerten, ohne diesen in seinem weiteren beruflichen Fortkommen unnötig zu behindern, maßgeblich geprägt.
Dem Arbeitgeber ist es nach § 113 Abs. 3 der Gewerbeordnung untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeitnehmer einer aus dem Wortlaut nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen. Beispiele für einen Geheimcode wären z. B. er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen (ein unangenehmer Mitarbeiter, dem es an Kooperationsbereitschaft mangelt).
Eine Formulierung wie er trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein wird als Hinweis einer Mitgliedschaft im Betriebsrat verstanden. Aber auch Formulierungen wie er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben haben eine eindeutig negative Konnotation (trotz Fleiß hatte er keinen Erfolg). Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihr Arbeitszeugnis auf negative Arbeitszeugnis Formulierungen. Hier finden Sie auch mehr zum Thema Geheimcode.
Das Team von arbeitszeugnis.de hat seit dem Jahre 2000 mehr als 25.000 Arbeitszeugnis-Analysen durchgeführt. Dabei hat sich eine Vielzahl von prägnanten berufsspezifischen Merkmalen ergeben, welche in die hier aufgelisteten Zeugnis-Vorlagen eingearbeitet sind.
So fehlt zum Beispiel in auffällig vielen Arbeitszeugnissen für Pflegeberufe (u.a. Krankenpfleger/ Krankenpflegerin) die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit. Grund ist, dass in einem inzwischen veralteten, aber mangels Neuauflage noch vielfach verwendeten Fachbuchs mit Formulierungsvorschlägen für Pflegekräfte die Leistungszusammenfassung fälschlicherweise für unnötig erklärt wurde.
Die von Banken ausgestellten Arbeitszeugnisse glänzen in der Regel durch eine überdurchschnittliche Ausführlichkeit, nicht zuletzt aufgrund der in Banken üblichen vorbildlichen Ablauforganisation in allen administrativen Belangen. Die knappsten Zeugnisse hingegen erhalten Ingenieurinnen und Ingenieure. Der Leser eines solch kurzen Ingenieurszeugnisses kann sich daher nie so recht sicher sein, ob die Wortkargheit auf mangelnde Wertschätzung des Arbeitgebers zurückzuführen oder nur Ausdruck der sprichwörtlichen technokratischen ?Maulfaulheit? ist.
Generell fällt auf, dass die Qualität eines Zeugnisses nicht nur maßgeblich von der sprachlichen Kompetenz der Verfasser und von ihrer Erfahrung in der Zeugnisschreibung abhängt, sondern auch von der diesen zur Verfügung stehenden Zeit. Insbesondere bei einem hohen Zeugnisaufkommen (zum Beispiel bei umfangreichem Personalabbau) fehlen in Zeugnissen oft die besonders aufwändig zu recherchierenden und formulierenden Beispiele für Erfolge, die eigentlich das Herzstück eines Arbeitszeugnisses sind.
Wir hoffen, dass Ihnen das Arbeitszeugnis-Beispiel zu Ihrem Beruf dabei hilft, Schwachstellen in Ihrem Zeugnis auszudecken und die jeweils für Ihren Beruf typischen Zeugnis-Fehler zu vermeiden. Für Hilfe bei der Bewertung und Erstellung bzw. Verbesserung von Arbeitszeugnissen steht Ihnen das Team von arbeitszeugnis.de sehr gerne zur Verfügung.